Unternehmensgründung | Voraussetzungen, Schritte & Rechtsformen

Unternehmensgründung | Voraussetzungen, Schritte & Rechtsformen

Ursachen und Wünsche zur Unternehmensgründung

Vor der Firmengründung stehen reichliche Überlegungen. Jede Unternehmensgründung bringt Vor- und Nachteile mit sich. Wer sich ab dem ersten Tag als Chef sieht, der seine Gewinne mit Cocktails unter Palmen genießen kann, träumt. Ein wenig Mühe und Arbeit gehören dazu, wenn aus einer Idee eine Existenzsicherung werden soll. In vielen Fällen werden Träume durch eine Gründung jedoch wahr. Mut, Fleiß und Achtsamkeit sind die wichtigsten Tugenden, die ein Gründer am Anfang seines Vorhabens zeigen muss.

Für eine Unternehmensgründung gibt es viele Ursachen. Viele Angestellten klagen über eine disharmonische Work-Life-Balance. Sie sind der Meinung, dass ihr Privatleben schlicht zu kurz kommt. Andere wieder stören sich an den Gehältern, die kaum zum Leben reichen. Wenn jemand seinen Job verloren hat oder von Arbeitslosigkeit bedroht ist, denkt er oft zumindest kurz darüber nach, den Schritt in die Selbstständigkeit zu wagen. Doch zwischen dem Gedanken und der tatsächlichen Umsetzung liegt ein Weg aus vielen verschiedenen Schritten.
Die häufigsten Gründe für eine Unternehmensgründung sind:

  • der Wunsch, seine Fähigkeiten Interessen besser umsetzen zu können
  • mehr Eigenverantwortung zu erleben
  • freiere Zeiteinteilung
  • bessere Verdienstaussichten
  • Privatleben und Beruf leichter vereinbaren zu können
  • sich neuen Herausforderungen zu stellen
  • Verlust des Arbeitsplatzes
  • die eigene Vision verwirklichen
  • der ungebremste Wille zum Erfolg

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Die Phasen bzw Schritte einer Unternehmensgründung

Die Phasen der Unternehmensgründung

Erläuterung der Phasen einer Unternehmungsgründung

In der Vorgründungsphase findet die Ideensuche statt. Außerdem ist sie gekennzeichnet durch eine grobe Planung. Das Geschäft ist in dieser Phase skizziert, aber noch nicht konkret abgebildet. In der Vorgründungsphase sollte in jedem Fall die Sammlung von Informationen eine hohe Priorität haben. So können typische Anfängerfehler vermieden werden, die durch Unwissenheit bedingt sind.

Der Übergang zur nächsten Phase ist durch eine Qualifizierung des Gründers gekennzeichnet. Wer entsprechenden Bedarf hat, erwirbt hier die notwendigen Kompetenzen für seine Gründung. Das kann inhaltlicher Natur sein, zum Beispiel durch einen Meisterkurs. Es ist aber auch möglich, sich die wichtigsten Tools anzueignen, die zum Unternehmerdasein gehören.
Die zweite Phase wird als Planungsphase bezeichnet. Hier kommt der Unternehmensberater ins Spiel. Auch die Finanzierung wird hier ermittelt und vorbereitet. In der Gründungsphase steht die formelle Gründung auf dem Plan. Überlegungen, ob eher eine GbR oder eine UG gegründet werden soll, sind hier bereits abgeschlossen. Auch der Aufbau einer Unternehmensstruktur muss in der Gründungsphase erledigt sein.

Fazit zum Thema Firmengründung

Unternehmer zu sein hat einen großen Reiz. Es bietet auf lange Sicht die beste Chance auf ein erfolgreiches und glückliches Leben. Bis man soweit ist, sind jedoch viele Schritte zu gehen. Wer sich in der Lage fühlt, weitreichende Entscheidungen zu verantworten, ist als Unternehmer am richtigen Platz. Die eigene Firma ist eine gute Möglichkeit, die Leistungsgrenzen zu erweitern und zu zeigen, welche Qualitäten der Gründer hat. Beratung ist ein wesentlicher Bestandteil des unternehmerischen Erfolgs. Mit Bedacht und Umsicht kann aus einer fixen Idee ein starkes Unternehmen werden. Es lohnt sich in jedem Fall, diese Erfahrung zu machen. Niemand geht mit leeren Händen aus einer Gründung. Selbst, wenn der unternehmerische Erfolg auf sich warten lässt, so bietet die Existenzgründung doch enorme Chancen auf Persönlichkeitsentwicklung und Stärkung der Kompetenzen. Seneca sprach weise Worte, als er formulierte: „Nicht weil es schwer ist, wagen wir es nicht, sondern weil wir es nicht wagen, ist es schwer.“

Schritt für Schritt zur Unternehmensgründung

Wer sich mit dem Gedanken trägt, eine eigene Firma zu gründen, sollte eine Strategie verfolgen, die dafür sorgt, dass nichts übersehen und vergessen wird. Wie jedes andere Projekt auch gibt es ein optimales Vorgehen, um von der Geschäftsidee zum aktiven Unternehmen zu gelangen.

Ohne Geschäftsidee geht es nicht

Der erste Schritt ist die Formulierung der Geschäftsidee. Wer meint, eine geeignete Idee für seine Gründung gefunden zu haben, sollte die folgenden Fragen beantworten. So kann der Gründer Klarheit über sein Vorhaben erlangen.

  • Was soll Gegenstand des Unternehmens sein? Welches Angebot wird auf den Markt gestellt?
  • Welche Zielgruppe soll angesprochen werden?
  • Gibt es Bedingungen, die erfüllt werden müssen wie etwa eine Qualifikation oder eine Genehmigung?
  • Arbeitet der Gründer allein oder braucht er Mitarbeiter?
  • Wie hoch ist der Kapitalbedarf?
  • Wo soll der Standort liegen?
  • Welche Ziele sollen im ersten Geschäftsjahr erreicht werden?
  • Welche finanziellen Risiken bestehen?
  • Wer steht als Experte zur Seite?
  • Welche Rechtsform wird gewählt?
  • Wie steht es um den Zeitbedarf?
  • Lässt sich die Gründung mit dem Privatleben vereinbaren?
Schritt für Schritt zum Unternehmen/ eine Firma gründen in einfachen Steps

Wenn diese Fragen geklärt sind, sollte das Erstellen eines Businessplans der nächste Schritt sein. Ein solcher Businessplan kann helfen, den zeitlichen Ablauf ab der Gründung und die finanziellen Rahmenbedingungen zu planen. Der Vorteil eines detaillierten Plans ist, dass ein gut vorbereiteter Gründer später konkreter und kritischer den Unternehmenserfolg einschätzen kann. Ihm wird es leichter fallen, notwendige Korrekturen vorzunehmen.

Vertragliche Fragen haben Priorität

Wer eine Gesellschaft wie eine GmbH, eine UG oder eine AG gründet, muss einen Gesellschaftervertrag schließen. In diesem Vertrag sind alle Angelegenheiten festgeschrieben, die diese Gesellschaft betreffen. Es gibt Musterverträge, die sich an den gesetzlichen Rahmenbedingungen orientieren. Ist dieser Mustervertrag nicht passend, formuliert ein Anwalt bzw. ein Notar einen geeigneten Vertrag. Der Gesellschaftervertrag muss im Rahmen der Gründung von allen Gesellschaftern unterschrieben werden. Ein Notar beglaubigt den Vertrag im Anschluss und sorgt dafür, dass die Gesellschaft ins Handelsregister eingetragen wird. Das befreit den Gründer jedoch nicht davon, einen Gewerbeschein zu beantragen.
Im Gesellschaftervertrag ist auch festgehalten, wer der Geschäftsführer der Gesellschaft ist. Auch diese Angabe wird ins Handelsregister eingetragen.
Ist das geschehen, wird das Finanzamt dem Unternehmen eine Steuernummer zuteilen und die Daten für die steuerliche Erfassung anfordern.

Versicherungen und andere Formalitäten

Zu jedem Unternehmen gehört auch ein Geschäftskonto. Von diesem Konto werden die Gründungskosten bezahlt. Wenn eine UG oder eine GmbH gegründet wird, muss die Stammeinlage auf dieses Konto eingezahlt werden. Während die Höhe des Stammkapitals bei einer UG nur 1 Euro beträgt, werden bei einer GmbH 25.000 Euro fällig.
Ist das Firmenkonto eingerichtet, kann es losgehen mit der Geschäftstätigkeit des Unternehmens.

Jetzt ist die Frage nach Versicherungen an der Reihe. Der Geschäftsführer braucht unter Umständen eine Absicherung gegen Arbeitsunfähigkeit, die über die Krankenversicherung hinausgeht. Gerade kleine Unternehmen können in Schwierigkeiten geraten, wenn der Geschäftsführer erkrankt und kein Ersatz finanziert werden kann. Wenn der Gründer selbst mitarbeitet, ist eine Absicherung besonders wichtig. Weitere Versicherungen schützen das Inventar und die Auftraggeber. Notwendige Versicherungen sollten unbedingt abgeschlossen werden, auch wenn der Unternehmer mit einem spitzen Bleistift rechnen muss. Hier gilt Sicherheit vor Sparen.

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Die Rechtsform ist entscheidend

In Deutschland gibt es verschiedene Formen, um ein Unternehmen zu gründen. Vor dem Schritt zu den Behörden muss daher Klarheit über die richtige Rechtsform herrschen. GbR, KG, OHG, GmbH, UG (haftungsbeschränkt) und AG sind mögliche Formen. Doch hier gibt es gravierende Unterschiede. Die Rechtsform muss zum Gegenstand des Unternehmens passen. Außerdem sind die Kosten für die Gründung sehr unterschiedlich. Der Gründer muss eine Form wählen, die auch zu seinem Budget passt. Mit der gewählten Rechtsform sind Folgen verbunden. Je nach Art des Unternehmens sind unterschiedliche Rechte und Pflichten für den Unternehmer zu beachten.

Personengesellschaften sind schnell und einfach zu gründen

Wer sich für ein Einzelunternehmen oder der GbR entscheidet, braucht jetzt nur noch den Weg zum Gewerbeamt zu erledigen. Allerdings sollte vorher geprüft werden, ob alle Genehmigungen vorliegen, die für die Branche gelten. Ein Einzelunternehmen wird ohne Notar gegründet. Das Gewerbeamt teilt dem zuständigen Finanzamt die Gründung mit. Bleibt der Umsatz im ersten Jahr gering, kann der Gründer beantragen, von der Umsatzsteuer befreit zu werden. So spart er sich Bürokratie und das Ausweisen der Mehrwertsteuer auf den Quittungen.

Kapitalgesellschaften sind besondere Rechtsformen

Wer eine Kapitalgesellschaft gründen will, braucht eine gute Vorbereitung. Hier sind zahlreiche gesetzlichen Vorgaben einzuhalten. Außerdem ist bei einigen Rechtsformen, wie zum Beispiel der GmbH, ein Stammkapital für die Gründung notwendig. Kapitalgesellschaften unterscheiden sich von Personengesellschaften in erster Linie durch die Haftungsfrage. Während bei einer natürlichen Person die Haftung durch den Inhaber unbegrenzt ist, haftet bei einer UG oder einer GmbH die Gesellschaft. Der Geschäftsführer bleibt mit seinem privaten Vermögen unangetastet.

Fazit

Bei der Gründung sollten Umsicht und Mut sich die Waage halten.
Eine Firmengründung ist ein mutiger Schritt. Die meisten Unternehmer bereuen diesen Schritt nicht. Wer eine richtige Unternehmerpersönlichkeit ist, kommt auch mit Schwierigkeiten zurecht. Selbst ein Scheitern kann gut verarbeitet werden, wenn der Gründer bestimmte persönliche Kompetenzen mitbringt. Vor der Gründung sollte sich jeder fragen, ob er ein echter Unternehmer ist. Wer die Komfortzone und den regelmäßigen Feierabend liebt, wird gerade zu Beginn der Selbstständigkeit an sich arbeiten müssen. Oft fällt der Schritt aus der Anstellung mit Urlaubs- und Weihnachtsgeld in die Selbstständigkeit nicht ganz leicht. Am Ende lohnt es sich jedoch, seine eigene Freiheit gewonnen zu haben.

Der Mut, sich selbstständig zu machen, darf jedoch nicht mit Waghalsigkeit verwechselt werden. Experten und vor allem Netzwerke für Gründer sind eine gute Wahl, wenn es darum geht, Rat und Unterstützung zu erhalten. Leichtsinn kann teuer werden. Die richtige Beratung sorgt dafür, dass die schlimmsten Anfängerfehler vermieden werden. So wird gleich zu Beginn eine saubere Grundlage für das junge Unternehmen gestaltet. Gründungsexperten, die sich mit Finanzen, Steuern und rechtlichen Fragen auskennen, sind für den Gründer von hohem Wert. Mit ihnen werden alle Fragen erörtert, die sich im Laufe des Gründungsprozesses ergeben.

Selbst die intensivste Planungsphase kann nicht verhindern, dass Fragen offenbleiben. Nachdem der zukünftige Unternehmer begonnen hat, seine Gedanken zu skizzieren, entstehen häufig viele Unsicherheiten und Fragezeichen. Die Lektüre von entsprechenden Internetartikeln und Zeitschriften zeigt schnell auf, dass die Gründung einer Firma ein weites Feld ist. Wenn der Kopf sich nach den ersten Überlegungen dreht und der angehende Unternehmer Unruhe fühlt, ist das ein gutes Zeichen. Eine Gründung ist kein Kinderspaß. Sie ist mit Verantwortung, Durchhaltekraft und dem Willen zum Erfolg verbunden. Die wichtigsten Fragen, mit denen sich die meisten Chefs in spe befassen, sind folgend aufgelistet.

Wichtige Fragen zur Existenzgründung

In der Regel sind die oben genannten Gründe eher als Vorteile zu sehen. Gründer hoffen auf eine Verbesserung ihrer Lebensumstände. Sie erwarten sich von einer Unternehmensgründung mehr Zeit und ein höheres Einkommen. Selbst Chef zu sein wirkt attraktiver, als sich tagtäglich mit Vorgesetzten zu plagen. Wer jedoch die Nachteile übersieht, geht ein hohes Risiko ein. Schließlich wird dem Gründer vieles abverlangt. Jeder, der eine Firmengründung in Erwägung zieht, sollte daher die rechts aufgeführten Fragen für sich selbst beantworten können.

Wenn diese Fragen überwiegend positiv beantwortet werden können, steht einer Firmengründung meist nichts mehr im Weg. An dieser Stelle hilft es, ein schriftliches Konzept zu entwickeln. Dieses Konzept sollte die Geschäftsidee und die Arbeitsweise der neuen Firma aufzeigen können. Auch ein Zeitplan und der Finanzbedarf können viele Unklarheiten beseitigen. Die folgende Schritt-für-Schritt-Anleitung zeigt auf, worauf es ankommt. Je besser eine Unternehmensgründung im Vorfeld durchdacht wurde, umso sicherer kann sich der Unternehmer in der Startphase fühlen.

Was vom Unternehmer bei der Firmengründung/ dem Gründen einer Unternehmung verlangt wird

Was für die Gründung eines Unternehmens benötigt wird

Was braucht man für eine Unternehmensgründung?

Wer strukturierte Vorbereitungen für eine Unternehmensgründung treffen will, sollte strategisch vorgehen. Zuerst ist es wichtig, alle erforderlichen Unterlagen zu sammeln, damit sie im Bedarfsfall bereitstehen. Jeder Gründer braucht die notwendigen Ausweispapiere für seine eigene Person. Das gilt für jede Rechtsform und jede Branche. Hierfür reicht in der Regel ein Personalausweis. Außerdem muss der Gründer unter Umständen nachweisen, dass er berechtigt ist, das geplante Gewerbe auszuüben. Das kann in der Regel durch die geeigneten Nachweise geschehen. Hierbei geht es z.B. um die Hygienenachweise für einen gastronomischen Betrieb oder um einen Meisterbrief für den, der einen Meisterbetrieb eröffnen will. Eröffnen will. Wer eine GmbH oder eine UG gründet, muss dafür auch den Gesellschaftervertrag vorlegen. Zudem muss er einen Geschäftsführer benennen. Außerdem braucht er ein Firmenkonto, auf das das Stammkapital eingezahlt werden kann. Jeder Gründer braucht eine Anschrift für sein Unternehmen, die Geschäftsadresse. Bei den meisten Gründern ist das die private Anschrift. Wer jedoch gleich größer startet, hat unter Umständen schon Geschäftsräume oder ein Gebäude angemietet. Je nach Rechtsform des geplanten Unternehmens ist ein Termin beim Notar notwendig. Das gilt in jedem Fall für Gründungen von Kapitalgesellschaften wie einer GmbH oder einer UG. In den meisten Fällen ist ein Gewerbeschein zu beantragen. Nur Freiberufler wie etwa Journalisten, Heilpraktiker oder Anwälte können auf den Gewerbeschein verzichten. Den Gewerbeschein erhält er beim zuständigen Gewerbeamt. Die benötigten Steuernummern werden dem Gründer vom zuständigen Finanzamt zugeschickt. Freiberufler dürfen nicht vergessen, sich selbstständig beim Finanzamt zu melden, da in ihrem Fall keine Meldung vom Gewerbeamt an das Finanzamt erfolgt.

Was muss man bei einer Unternehmensgründung beachten?

Jeder, der ein Unternehmen gründen will, fragt sich „Was ist bei einer Firmengründung zu tun?“ Damit die Unklarheiten nicht überhandnehmen, ist der beste Begleiter für den angehenden Unternehmer ein Notizheft, in dem alle Gedanken und Fragen notiert werden, die sich im Laufe der Vorbereitungen ergeben. Schließlich kommen die besten Ideen nicht immer am Schreibtisch.
Grundsätzlich sind einige Dinge für jeden Gründer zu beachten, ganz gleich, in welcher Branche er seine Marktposition erarbeiten will.

Wer sein Unternehmen von Anfang an auf eine solide Grundlage stellen will, hat einige wichtige Aspekte zu beachten. Im bürokratischen Dschungel reicht es nicht, eine originelle und tragfähige Geschäftsidee zu haben, um sich zurechtzufinden. Grundlegende Kenntnisse über die gesetzlichen Vorgaben sind ebenso wichtig. Hierbei gibt es Unterschiede in den verschiedenen Branchen. Informieren Sie sich bei der zuständigen Kammer (IHK oder HWK) darüber, welche Bedingungen für Ihr Vorhaben zutreffend sind. So gibt es beispielsweise Unternehmer, die für die Gründung einen Meisterbrief vorweisen müssen. Der gastronomische Bereich ist an Hygienevorschriften gebunden, die nachgewiesen und eingehalten werden müssen, damit es keinen Ärger mit den Behörden gibt. Regelmäßige Kontrollen werden durchgeführt, es lohnt sich also nicht, die Vorschriften zu missachten. Sobald Sie abgeklärt haben, dass Sie alle erforderlichen Nachweise vorlegen können, die sie für die Gründung brauchen, sollten Sie allerdings noch weitere vor Überlegungen treffen. So stellt sich die Frage nach dem Firmensitz.

Fragen & Antworten (FAQ) zum Thema: Unternehmensgründung

Folgend werden die häufigsten Fragen und deren Antworten von HDB-Kunden aufgelistet.

Nicht jeder möchte die Garage im Hinterhof seines Elternhauses als Firmenanschrift angeben. Das ist nur allzu verständlich. Bestimmte Firmenräume wirken unattraktiv und können sogar Kunden und Kooperationspartner abschrecken. Das ist gerade in der Startphase nicht förderlich für den Erfolg des Unternehmens. Wenn Sie einen Firmensitz suchen, der unter anderem der Imagepflege dient, finden Sie zahlreiche Dienstleister für diesen Zweck. Viele bieten neben einer Postanschrift einen Büroservice und Coworking an. Gegen eine monatliche Gebühr wird Ihnen die Post an Ihre Anschrift gesendet und Sie haben die Möglichkeit, einen Schreibtisch oder einen Büroraum zu nutzen, wenn Sie in der betreffenden Stadt sind.

Überlegen Sie, ob eine Firmenadresse wählen wollen, die in einer attraktiven Region liegt. Wer sich im Bereich Finanzen oder Luxusartikel selbstständig macht, kann mit einer Anschrift in der Rheinmetropole Düsseldorf, in München oder in Berlin punkten. Haben Sie sich für einen Firmensitz entschieden, bleibt noch zu überlegen, welche Rechtsform sie wählen wollen. Dabei können sie als Personengesellschaft oder als Kapitalgesellschaft starten. Bei der Überlegung über die passende Rechtsform kann Ihnen Ihr Steuerberater oder ein Unternehmensberater behilflich sein.

Die Höhe des Eigenkapitals, die bei einer Unternehmensgründung benötigt wird, hängt von der Art des Unternehmens ab. Wenn jemand im eigenen Wohnzimmer ein Schreibbüro gründen will, braucht nichts weiter als den Gewerbeschein, dafür zu bekommen. Wer dagegen einen handwerklichen Betrieb zu eröffnen plant, hat Ausgaben für Maschinen und Material, die berücksichtigt werden müssen, damit der Start gelingt. Ein Mediziner wird seine Praxiseinrichtung finanzieren müssen. Der Gründer einer Unternehmensberatung braucht unter Umständen Büroräume in guter Lage. Der Gastronom hat mit hohen Kosten für Miete und Personal zu rechnen. Erstellen Sie sich selbst Übersicht über die Kosten, die auf Sie zukommen. So ermitteln Sie Ihr individuelles Startkapital. Wer plant, eine Kapitalgesellschaft wie eine UG oder eine GmbH zu gründen, ist gesetzlich verpflichtet, das Stammkapital bei der Gründung des Unternehmens aufzubringen. Bei einer UG beträgt das Stammkapital einen symbolischen Euro. Es werden aber etwa 500 € empfohlen, von denen die Kosten für den Notar und der Eintrag in das Handelsregister bezahlt werden können. Bei Gründung einer GmbH benötigt der Gründer 25.000 € Stammkapital.

Die Mindestkosten für die Gründung eines Unternehmens sind meist die Gebühren für den Gewerbeschein. Sie variieren von Kommune zu Kommune. Trotzdem sollten immer ein paar Reserven vorhanden sein. Erstellen Sie einen Bedarfsplan, in dem Sie auch Kosten für Telekommunikation, Briefpapier und Visitenkarten berücksichtigen. Kleinvieh macht auch Mist und eine Gründung zum absoluten Nulltarif ist sehr ungewöhnlich. Wenn das Eigenkapital fehlt, kann eine Firmengründung auf Kredit die Lösung sein. Hierfür muss der angehende Unternehmer meist ein schlüssiges Konzept und einen Businessplan vorlegen. Außerdem verlangen die meisten Banken Sicherheiten und Auskünfte über die Bonität des Gründers.

Eine Checkliste für die Firmengründung ist ein großer Vorteil. Erstellen Sie drei Listen mit den folgenden Titeln.

  • Welche Unterlagen sind notwendig?
  • Welche behördlichen und formalen Termine müssen wahrgenommen werden?
  • Welche Kosten entstehen in der Gründungsphase?

In der Regel ist ein Anwalt nicht an einer Unternehmensgründung beteiligt. Allerdings kann anwaltlicher Rat sinnvoll und hilfreich sein. Das ist der Fall bei einer Gründung zu dritt oder noch mehr Beteiligten. Eine Firmengründung mit Partner wirft ebenfalls zusätzliche Fragen auf. Mit einem Anwalt lässt sich klären, ob ein Ehevertrag im Zuge der Unternehmensgründung notwendig ist.

Wenn es um die Gründung einer Kapitalgesellschaft wie einer UG oder einer GmbH geht, kann der Besuch beim Notar nicht umgangen werden. Er prüft den Gesellschaftervertrag und erstellt die Gründungsurkunde. Außerdem sorgt der Notar dafür, dass das neue Unternehmen ins Handelsregister eingetragen wird. Die Kosten für den Notar hängen von seinem Aufwand ab. Wenn der Mustervertrag genutzt wird und es keine zusätzlichen Klauseln gibt, ist seine Leistung günstiger. Muss er allerdings den Vertrag individuell aufsetzen, kommt ein höheres Honorar zusammen.

Manche Menschen sind einfach Unternehmertypen. Sie können sich ein Leben als Angestellter nicht dauerhaft vorstellen. Sie sind Macher. Die meisten von ihnen können gut verkaufen und motivieren und verfügen über ein hohes Engagement. Trotzdem fehlt ihnen unter Umständen die zündende Idee für Ihr Geschäft. Hier hilft nur, die Augen aufzumachen und zu suchen. Grenzen Sie die Suche ein, indem Sie zuerst ermitteln, in welcher Branche Sie arbeiten wollen. Suchen Sie sich erfolgreiche Unternehmer aus Ihrem Bereich und informieren Sie sich über deren Tätigkeit. Erkennen Sie Lücken? Marktlücken sind beliebt für Start-ups. Ihre Idee muss nicht unbedingt einzigartig sein. Oft bietet der Markt Platz für viele Mitbewerber. Selbst wenn ein wenig Verdrängung notwendig ist, echte Unternehmer haben keine Angst vor Konkurrenz. Sie wissen, dass jeder eine Chance hat, der einen guten Job machen kann.

Es gibt einige Möglichkeiten der Förderung für Gründer. So ist zum Beispiel möglich, einen Gründungszuschuss zu beantragen, wenn man erwerbslos ist und ALG I bezieht. Hierbei handelt es sich jedoch nicht um einen Rechtsanspruch. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin bei der Arbeitsagentur, um nähere Informationen zu erhalten. Starten Sie noch nicht mit Ihrer Firma, bevor Sie die Beratung nicht erhalten haben. Viele Förderungen sind daran gebunden, dass die Gründung noch nicht erfolgt ist.

Um eine fachliche korrekte Beratung bei Firmengründung zu erhalten, sind die Kammern eine wichtige Adresse. Vereinbaren Sie mit Ihrer zuständigen Kammer einen entsprechenden Beratungstermin. Unternehmensberater bieten ebenfalls häufig qualifizierte Gründungsberatungen an. Dabei können auch Angebote in digitaler Form sehr nützlich sein. Selten ist wirksame Hilfe bei der Firmengründung im privaten Umfeld zu erwarten. Die Tipps und Zweifel aus dem Bekanntenkreis führen eher zu Unsicherheit. Experten sind die besseren Berater, wenn es um Existenzgründung geht.

Finanzielle Unterstützung kann auch durch eine Gründung mit Investor verwirklicht werden. Viele Investoren suchen nach lukrativen Start-ups, denen sie gegen Beteiligungen am Unternehmen unter die Arme greifen können.

Wenn eine Firmengründung für Ausländer in Deutschland ins Auge gefasst wird, sollten einige Bedingungen bekannt sein. Grundsätzlich kann jeder eine Firma in Deutschland gründen, auch wenn er seinen Wohnsitz nicht in Deutschland hat. Für EU-Bürger ist die Gründung relativ einfach, da in der EU die Gewerbefreiheit und das Niederlassungsrecht gelten. Wer selbst nicht anwesend sein kann, kann einer Person seines Vertrauens eine Vollmacht ausstellen. Eine Unternehmensgründung ohne Wohnsitz in der BRD ist unproblematisch, wenn gute Kontakte zum Beispiel zu einem deutschen Unternehmensberater bestehen. Er kann die Interessen des Gründers wahren. Steuerpflichtig ist das Unternehmen in Deutschland und nicht im Land, in dem der Gründer wohnt. Die Möglichkeit der Firmengründung gilt auch für nicht EU-Bürger. Sie müssen allerdings weitere Unterlagen vorlegen:

  • eine gültige Aufenthalts– und Arbeitserlaubnis
  • einen Nachweis, dass die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit zulässig ist
  • eine Gewerbeerlaubnis
  • eine Darstellung der Geschäftsidee.

Da die deutschen Steuergesetze für viele als recht kompliziert und hart angesehen werden, gibt es zahlreiche Gründungen durch deutsche Bürger im Ausland. So finden Unternehmensgründung in Österreich und sogar in Estland statt. In diesem Fällen verläuft die Firmengründung möglicherweise in englischer Sprache. Der Grund für eine Unternehmensgründung im Ausland liegt meist in dem Ziel, Steuern und Abgaben zu sparen. Es darf sich jedoch nicht um eine reine Briefkastenfirma handeln. Den Behörden muss glaubhaft versichert werden, dass die unternehmerischen Entscheidungen für das Unternehmen am Firmensitz getroffen werden.

Immobilienunternehmer greifen häufig zu der Möglichkeit, eine Firma zu gründen, die die Verwaltung der Immobilien als einzige Tätigkeit hat. Diese Entscheidung basiert auf steuerlichen Überlegungen. Schließlich zahlt der Unternehmer einen verhältnismäßig hohen Einkommenssteuersatz, sofern er bestimmte Einkommensgrenzen überschreitet. Eine GmbH oder eine UG dagegen werden nur mit der Körperschaftssteuer belegt, die 15 Prozent beträgt. So können die Steuerlasten für Vermietung gesenkt werden. Das gilt selbstverständlich auch für die Gewinne aus dem Verkauf von Immobilien. Eine Firmengründung für den Immobilienkauf kann ebenso sinnvoll sein wie eine Unternehmensgründung für Vermietung.

Dagegen, dass die Gründungsphase scheitert, kann sich niemand versichern. Gleich zu Beginn sollten aber die Pflichtversicherungen abgeschlossen werden. Welche Pflichtversicherungen in Ihrem Bereich notwendig sind, erfahren Sie bei der Kammer oder in einer entsprechenden Berufs- und Unternehmergemeinschaft. Zusätzlich zu den Versicherungen, die gesetzlich vorgeschrieben sind, gibt es notwendige und sinnvolle Versicherungen. Auch junge Unternehmer sind gut beraten, wenn sie sich gegen Krankheit, Unfall und Verdienstausfall absichern. Außerdem braucht das Betriebsinventar einen Schutz gegen Diebstahl und Beschädigung.

Eine Insolvenz beinhaltet nicht das Verbot, selbstständiger Unternehmer zu sein. Am besten sprechen Sie in diesem Fall mit Ihrem Insolvenzberater. Wenn Sie glaubhaft darlegen können, dass eine Gründung dazu führen kann, dass Sie in die Lage versetzt werden, Schulden zu tilgen, wird er sich nicht gegen ihr Vorhaben aussprechen. Schwierigkeiten könnten entstehen, wenn sie einen gut bezahlten Job aufgeben wollen, um eine Firma zu gründen.

Allein für die Gründung werden keine Steuern fällig. Das Unternehmen selbst wird aber steuerpflichtig. Gewerbesteuer, Umsatzsteuer und Einkommenssteuer sind in jedem Fall zu zahlen. Die Einkommenssteuer entfällt zugunsten der Körperschaftssteuer bei Kapitalgesellschaften.

Die Rechtsform hängt nicht allein vom Betrieb ab. So kann ein Handwerksbetrieb fast jede Rechtsform haben. Die Formen der Firmengründung sind eher abhängig von den Absichten und wirtschaftlichen Möglichkeiten des Gründers. Wann welche Rechtsform gewählt wird, lässt sich nicht allgemein sagen.