Das Stiftungsgeschäft
Unter dem Stiftungsgeschäft versteht man die Erklärung des Stifters, Vermögen für den von ihm gewählten Zweck einzubringen. Damit verabschiedet er sich in den meisten Fällen von seinem Geld, zumindest offiziell. Das Ende dieses Schrittes wird dadurch markiert, dass er diese Erklärung, den Stiftungsakt, unterschreibt. Er kann sich den Stiftungsakt notariell beglaubigen lassen. Zwingend erforderlich ist das jedoch nicht. Wer bei der Gründung seiner Stiftung Kosten sparen will, verzichtet auf das Zutun des Notars.