Steuern sparen mit cleverer Steuertipps Checkliste

Steuertipps für Unternehmer Steuern sparen 2022 und 2023

Die Steuer-Spar-Checkliste vom Steuerberater

✔ Die Steuer-Spar-Checkliste für Unternehmer bietet 49 Tipps und Tricks.

✔ Die meisten der Anregungen sind sofort umsetzbar oder mit wenig Aufwand anwendbar.

✔ Den größten Nutzen für Unternehmern, Freiberuflern oder Selbstständige

✔ Diese Steuer-Spar-Liste unterstützt alle Interessierten beim Kennenlernen der Möglichkeiten im Steuerparadies Deutschland.

Die Liste ist geeignet, Steuern zu sparen. Nach eigenen Recherchen haben die meisten Steuerzahler und Steuerzahlerinnen viele dieser Spartipps noch nie gehört. Im Ergebnis wird die eigene Liquidität gesteigert.
Niemand sollte sich von alten Glaubenssätzen leiten lassen, wie z.B. „Wer viel verdient, muss auch viel Steuern zahlen.“ Das ist falsch. Mit der Steuer-Spar-Checkliste stehen jedem diverse Möglichkeiten offen.
Steuern machen richtig Spaß, vor allem die, die du nicht bezahlen musst! (Zacharias Zaster)

Wer ist Zacharias Zaster?

Ein Steuerass, wenn es um Sparen von Abgaben an das Finanzamt geht. Der Zaster hat ein Laster, das sind die Steuern, die er nicht bezahlen will. Als Profi kann er nicht genug davon bekommen, zu sparen. Zacharias ist ein Experte.
Er zeigt Firmengründern die legalen Schlupflöcher, alle Geheimnisse rund um das Sparen von Steuern. Zaster ist der Schrecken der Finanzämter. Mit ihm sparen alle, die ihm vertrauen. Gründer zahlen teilweise hohe Summen an das Finanzamt, die sie besser in die Firma investieren können.

Unser Experte für Abgaben hat im Steuer-Spar-Checklist 49 Anregungen zusammengefasst. Mit diesen Anregungen kann jeder Leser und jede Leserin mehr sparen als gedacht. Wer mehr spart als er ausgibt, wer sein Vermögen zusammenhält, kann es vergrößern. Die Freude am Erfolg eines Gründers muss nicht durch Steuern gemindert werden.

Die Spartipps, die in der separaten Steuer-Spar-Checkliste für Unternehmer aufgeführt sind, haben das Ziel, allen Privatpersonen bares Geld zu sparen. Der Inhalt sind keine theoretischen Konstrukte. Es geht vielmehr um echte Einsparoptionen. Es dreht sich um große Sparnüsse, nicht um Peanuts.

Inhaltsverzeichnis [Verbergen]

Mit der Steuer-Spar-Checklist stehen Ihnen diverse Möglichkeiten offen. Prüfen Sie mit der Checkliste, wie Sie Ihr eigenes Steuersparpotential in Ihrem Unternehmen bisher ausnutzen. Erhöhen Sie Ihr eigenes Steuersparpotential!

In Ergänzung zu dieser Steuer-Spar-Checkliste wurde ein ImmobilienSpecial veröffentlicht, das Ihnen weitere Tipps und Beispiele rund um das Thema „Steuerlast vermeiden“ bietet. An dieser Stelle sei erwähnt, dass die Kombination Unternehmer und Immobilieninvestor (ab einer vermieteten Immobilie) im Rahmen des deutschen Steuerrechtes ein Steueroptimierungspotenzial bietet. Es folgen die ersten konkreten Fragen und Anregungen.

Kinder in den Steuern als Unternehmer beachten

Sind Ihre Kinder steuerlich umfassend berücksichtigt?

Es ist immer wieder von den hohen Kosten für unsere Kinder zu lesen und zu hören. Die finanzielle Last der Eltern durch die Kinder kann durch steuerliche Möglichkeiten gemindert werden. Erfahren Sie, welche legalen Steuer-Sparoptionen Sie bezüglich Ihrer Kinder besitzen. Es lohnt sich für Sie, dabei Ihren Nachwuchs in mehrfacher Hinsicht in Ihre Steuergestaltung einbeziehen. Das können Sie tun:

  1. Frühzeitig den Kindern etwas vom Vermögen schenken und dadurch bei der Schenkungssteuer die Freibeträge jeweils nach 10 Jahren ausnutzen. Pro Elternteil sind aktuell pro Kind 400.000 Euro Freibetrag geltend zu machen.

  2. So früh wie möglich ein eigenes Depot für die Kinder anlegen und mit monatlichen Sparplänen (z.B. Fonds oder ETFs) befüllen. Mit den Gesetzmäßigkeiten der Zinseszinsen wird mit hoher Wahrscheinlichkeit ein beachtliches Vermögen entstehen.

  3. Ihre Aktien rechtzeitig auf den Nachwuchs übertragen. Der Hintergrund dabei ist, dass Ihre Kursgewinne steuerpflichtig sind und der Abgeltungssteuer unterliegen. Bei einer steuerfreien Übermittlung an die Kinder werden Sie aufgrund der Freibeträge Steuern sparen. Wenn Ihre Nachkommen die Aktien verkaufen, besteht die Möglichkeit, dass dies dann steuerfrei ist.

  4. Sind Sie Unternehmerin oder Unternehmer bzw. Selbstständige oder Selbstständiger? Dann ist es sinnvoll, dass Sie Ihre Kinder mindestens auf 450 Euro Basis oder bis zum aktuellen jährlichen Grundfreibetrag von etwa 10.000 Euro einstellen. Bei einer Einstellung mit mehr als 450 Euro Monatsverdienst führt dies zur Sozialversicherungspflicht für Ihr Kind. Bei privat mitversicherten Kindern kann dies ein zusätzlicher Vorteil sein. Warum ist das grundsätzlich intelligent? Bisher zahlen Sie das Taschengeld für Ihre Kinder aus Ihrem verteuerten Einkommen. Ab sofort zahlen Sie es aus Ihren Bruttoeinnahmen und senken mittels dieser Betriebsausgabe Ihre Steuerlast. Bitte beachten Sie, dass Ihr Nachwuchs erst ab dem 14. Lebensjahr angestellt werden darf. Außerdem gelten für schulpflichtige Kinder strenge Voraussetzungen bezüglich des Arbeitsschutzes. Die Regelungen für den Mindestlohn gelten nicht bei Kindern. Junge Menschen sind in der Lage für Ihre Eltern sinnvolle Tätigkeiten zu erbringen. Beispiele dafür sind:

    • Vorbereitung der Buchhaltung (Belege sortieren)
    • Digitalisierung umsetzen (Scannen usw.)
    • BLOG-Beiträge schreiben
    • Unterstützung in Social-Media-Kanälen (Facebook, Instagram, Google usw.)
    • Kundenbeziehungs­managementpflegen usw.
  5. Kinder dürfen Darlehen gewähren, beispielsweise für vermietete Immobilien. Bei diesem Steuer-Spar-Mittel sind einige Spielregeln zu beachten. Welche Besonderheiten dies konkret sind, finden Sie im ImmobilienSpecial näher erläutert.

Schlussfolgerung: Denken Sie steuerlich unbedingt an Ihre Kinder! Die Steuer-Spar-Checkliste steht Ihnen dabei zur Seite.

Ehepartner als Unternehmer in der Steuererklärung zum Sparen mit einbeziehen

Wird Ihre Ehepartnerin oder ihr Ehepartner in vollem Umfang berücksichtigt?

Ähnlich wie bei den Kindern, bietet es Vorteile, Ihre Partnerin oder Partner mehrfach in die steuerliche Gestaltung einbeziehen:

  1. Bei Schenkungen sind mehrere Besonderheiten zu beachten. Grundsätzlich sind eine rechtzeitige Entscheidung und Vorbeugen bei Schenkungen immer wichtig. Von Experten wird die Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer deshalb Dummensteuer genannt. Durch eine frühe Planung lässt sich diese Steuer in den meisten Fällen verhindern. Konkret ist folgendes zu berücksichtigen:

    • die Schenkung des Eigenheimes ist steuerfrei
    • Sie können 500.000 Euro Freibetrag immer nach jeweils 10 Jahre beim Schenken in Anspruch nehmen
    • der Zugewinnausgleich durch die Güterstandsschaukel ist steuerfrei (in der Gesamtausgabe der Steuer-Spar-Checkliste gibt es dazu einen separaten Tipp)
  2. Nach 10 Jahren ist der Verkauf einer Immobilie (z.B. einer Eigentumswohnung) an den Partner oder die Partnerin steuerfrei. Diese sogenannte Ehegattenschaukel (nähere Details zu diesem Begriff finden Sie im ImmobilienSpecial) bietet diverse Vorteile bei Immobilien:

    • keine Steuern bei Verkauf nach 10 Jahren
    • keine Grunderwerbsteuer
    • zusätzliche Optionen bei Abschreibung für Abnutzung (AfA)
    • zusätzliche abzugsfähige Zinsen
    • zusätzliche Liquiditätsmittel

    Bitte beachten Sie: Wie sich dieses Modell für Sie am sinnvollsten darstellt, hängt von der konkreten Immobilie ab.

  3. Wenn Sie Unternehmerin oder Unternehmer sind, bietet es sich an, Ihre Ehepartnerin oder Ihren Ehepartner einstellen. Ob die Variante Minijob oder mit Sozialversicherungspflicht bei mehr als 450 Euro, ist abhängig von Ihrer persönlichen steuerlichen Situation.

    Eine Vereinfachung gilt auf jeden Fall: Ihre Partnerin oder Ihr Partner muss keinen Stundennachweis vorlegen. Eine Tätigkeitsbezeichnung ist beim Ehepartner oder der -partnerin immer gegeben. Die Partnerin oder der Partner ist im Zweifelsfall immer eine Beraterin oder ein Berater. In jeder Alltagssituation, in der Freizeit oder im Urlaub steht sie oder er Ihnen zur Seite. Der Unterschied ist der, dass die Partnerin oder der Partner jetzt entlohnt wird. Es gibt darüber hinaus diverse Vorteile bei einer Einstellung der Ehepartnerin oder des Ehepartners, wie z.B. die Nutzung eines Dienstwagens oder steuerfreie Gehaltsbestandteile (sehen Sie dazu den Hinweis in der Steuer-Spar-Checkliste gesamt „Optimierst du deine Personalkosten?“).

Schlussfolgerung: Mit der Ehepartnerin oder dem Ehepartner sind sinnvolle gemeinsame steuerliche Gestaltungen erreichbar. Sie werden in der Ehe die Steuerausgaben mit Hilfe der Steuer-Spar-Checkliste deutlich senken.

Altersvorsorge als Kostenpunkt steuerlich geltend machen

Kennen und nutzen Sie die betriebliche Altersvorsorge (PDUK)?

Bei dieser Art der betrieblichen Altersvorsorge handelt es sich nicht um eine Versicherungslösung. Sie bestimmen sowohl die Anlage und über Ihr eigenes Geld. Die pauschaldotierte Unterstützungskasse (PDUK) ist vom Prinzip her nicht kompliziert, aber nicht leicht zu verstehen. Es ist daher empfehlenswert, sich einmal bei L&L Consulting einen Vortrag über PDUK anzuhören. Bei Interesse wenden Sie sich direkt an uns. Im Vergleich zu herkömmlichen Versicherungen bietet dieser Weg einer betrieblichen Altersversorgung diverse Vorteile. Diese Vorteile gelten für Arbeitnehmer und für Arbeitgeber.

Schlussfolgerungen: Mit einer pauschaldotierten Unterstützungskasse (PDUK) haben sie als Unternehmerin oder Unternehmer eine sinnvolle Option, eine lukrative Betriebsrente zu nutzen. Große Firmen nutzen diese Möglichkeit seit langem. Jetzt sind Sie in der Position dies mit Hilfe der Steuer-Spar-Checkliste selbst wahrzunehmen.

Bewirtungsbelege als Unternehmen effektiv absetzen

Nutzen sie die Möglichkeiten des Bewirtungsbeleges?

Die Erfahrung vieler Experten der Steuer-Spar-Checkliste zeigt, dass eine Vielzahl von Bewirtungsbelege nicht bei der Buchhaltung eines Unternehmens ankommen, stattdessen werden sie vergessen oder verloren. Diese kleinen Zettel sind nicht zu unterschätzen. Schauen Sie sich nachfolgendes Beispiel einmal an. Wie entscheiden Sie: 20 € in bar oder einen Bewirtungsbeleg in Höhe von 75€ nehmen? Die bessere Wahl ist der Bewirtungsbeleg. Trotz Kürzung vom Finanzamt von 30% hätten sie 25% mehr beim Bewirtungsbeleg. Anders gefragt, wieviel müssten Sie verdienen, um für 75 € im Restaurant zu speisen? Für Privatpersonen wären es 135 € und in einer Kapitalgesellschaft sind es knapp 69 €. Diese Zahlen sprechen für sich. Bitte beachten Sie dabei, dass Sie diese kleinen Zettel, diese kleinen Steuerspar-Wunder, vollständig ausfüllen. Wichtig ist ebenfalls, dass sie bei einem Thermobeleg eine Kopie anfertigen, damit dieser nach Jahren lesbar ist.

Schlussfolgerungen: Denken sie bei ihren nächsten Bewirtungen unbedingt an einen Beleg. Werfen Sie diesen kleinen Zettel nicht Weg, sondern schenken sie ihm die notwendige Beachtung, die er verdient.

Eigenbeleg ausstellen um Steuern zu sparen auch ohne Quittung

Kennen Sie den Eigenbeleg und nutzen Sie ihn?

Der Eigenbeleg ist für viele neue Unternehmerinnen und Unternehmer eine unbekannte Steuer-Spar- Option. Wenn Sie einmal Belege verloren haben, dann ist der Eigenbeleg der Retter in der Not. Sie können damit zumindest Teile der Ausgaben steuerlich absetzen. Es kommt immer wieder vor, dass Belege plötzlich verschwunden sind und trotz aller Bemühungen unauffindbar bleiben. Dann dürfen Sie einen Eigenbeleg erstellen. Ein Eigenbeleg ist ein selbst erstellter Beleg, der als Ersatz für eine Rechnung oder eine Quittung ausgestellt wird. Im Steuerrecht gilt der Grundsatz „keine Buchung ohne Beleg“. Damit diesem Grundsatz Rechnung getragen wird, stellen sie einen Eigenbeleg aus. Der Eigenbeleg hat alle Angaben zu enthalten, die ein üblicher Fremdbeleg beinhalten sollte:

  • Name und Anschrift des Zahlungsempfängers
  • Art und das Datum der Aufwendung
  • Rechnungsbetrag
  • Grund des Eigenbeleges (z.B. Verlust der Originalrechnung)
  • Datum und Unterschrift

Der Eigenbeleg ist eine Notlösung, der nur in Ausnahmefällen Anwendung zur Anwendung kommt.

Schlussfolgerung: Der Eigenbeleg kann Ihnen eine Betriebsausgabe retten, ist aber keine Dauerlösung und berechtigt nicht zum Vorsteuerabzug.