Das Bild zeigt einen Prokuristen, der mittels seiner erteilten prokura Verträge für das Unternehmen unterzeichnen darf und Aufträge erteilen darf

Prokurist und Prokura

Was bedeutet Prokura?

Prokura ist eine in das Handelsregister einzutragende umfassende Handelsvollmacht mit gesetzlich festgelegtem, vom Grundsatz her unbeschränkbarem Umfang (§§ 48–53 HGB). Sie berechtigt zu allen Arten von gerichtlichen und außergerichtlichen Geschäften und Rechtshandlungen, die der Betrieb eines Handlungsgewerbes mit sich bringt. Im Gegensatz zur Handlungsvollmacht wird nicht auf das betreffende Handelsgewerbe beschränkt.

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Was ist ein Prokurist?

Ein Prokurist oder eine Prokuristin ist ein Angestellter bzw. eine Angestellte mit einer handelsrechtlichen Vollmacht. Personen mit Prokura dürfen Geschäfte für ihren Betrieb selbstständig abschließen. Sie genießen das unbedingte Vertrauen der Geschäftsführung.

Was macht ein Prokurist?

Der Prokurist oder die Prokuristin übernimmt bei Abwesenheit der Geschäftsführung deren Aufgaben wahr. Es bleibt gewährleistet, dass ein Unternehmen jederzeit handlungsfähig bleibt. Die Geschäftsführung überträgt die Entscheidungsbefugnis, die sogenannte Prokura, auf einen oder mehrere der leitenden Angestellten. Sie ermächtigt damit die Prokuristen, nach innen und außen Handlungen für das Unternehmen auszuführen.

Wie lautet die Definition von Prokurist?

Ein Prokurist oder Prokuristin ist ein Mitarbeiter bzw. eine Mitarbeiterin, der bzw. die von seinem bzw. ihrem Unternehmen eine Vollmacht, die sogenannte Prokura, erhalten hat. Diese Person ist diejenige, die die Prokura in einem Geschäftsbetrieb hat.

Was versteht man unter einem Prokuristen?

Ein Prokurist oder eine Prokuristin ist eine Person mit speziellen Vollmachten in einem Geschäftsbetrieb. Der Prokurist oder die Prokuristin erfüllt dank Prokura vielfältige Aufgaben in der Firma und hat dort eine wichtige Position.

Was heißt Prokurist auf Englisch?

Die wörtliche Übersetzung lautet authorized signatory. Weitere Übersetzungen sind company officer with statutory authority. Am häufigsten wird Prokurist im englischen und amerikanischen Sprachraum mit authorised officer übersetzt.

Welche Aufgaben hat ein Prokurist?

Der Prokurist oder die Prokuristin fungiert als Stellvertreter des Unternehmens und ist der Geschäftsführung unterstellt. Er bzw. sie repräsentiert die Firma in vielen organisatorischen und rechtlichen Belangen. Seine und ihre Befugnisse beziehen sich dabei auf verschiedene Aufgabenbereiche eines Unternehmens, wie z.B. Finanzierung und Vertrieb. Handlungen, wie Einstellungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, fallen in die Zuständigkeit einer Person mit Prokura. Durch die Vollmachten darf sie Verbindlichkeiten eingehen und den Geschäftsverkehr im Unternehmenssinn, führen.

Welche Bedeutung hat ein Prokurist im Unternehmen?

Ein Prokurist oder eine Prokuristin wird durch die Erteilung der Prokura häufig auf die Leitungsebene eines Unternehmens gehoben. Der Umfang seiner bzw. ihrer Befugnisse ist abhängig von der Gestaltung und dem Umfang der Prokura. Ein Angestellter mit Prokura trägt Verantwortung bei:

  • dem Abschluss, Durchführen und Beenden von Verträgen
  • Einstellungen und Kündigungen von Personal
  • finanziellen Transaktionen, beispielsweise Darlehen aufnehmen
  • Aktiengeschäften
  • Schenkungen und Übernahmen von Verbindlichkeiten
  • der Erteilung von Handlungsvollmachten
  • der Ausführung des Geschäftsverkehrs
  • bei gerichtlichen Handlungen
  • der Einführung neuer Produktionsmethoden
  • der Gründung von Niederlassungen
  • der Umstellung von Produktpaletten
Prokuristen vertraglich festlegen - auch in Gründungsurkunde

Wann ist die Haftung eines Prokuristen eingeschränkt?

Prokuristen und Prokuristinnen tragen Verantwortung und damit ein erhöhtes Risiko. Für die persönliche Haftung bei Personen mit Prokura gelten im Rahmen ihres Arbeitsverhältnisses Sonderregelungen. Die Haftung ist eingeschränkt, wenn der Schaden während der Arbeitszeit entstanden ist. Es ist entscheidend, in welchem Umfang der Schaden selbst verschuldet wurde. Es wird wie bei allen anderen Angestellten ebenfalls zwischen leichter, mittlerer und grober Fahrlässigkeit unterschieden.

Kann ein Prokurist haftbar gemacht werden?

Vor jeder Handlung müssen sich Prokuristen oder Prokuristinnen vergewissern, ob diese Handlung durch die ihnen erteilte Prokura und den Weisungen im Innenverhältnis abgedeckt ist. Darüber hinaus haben Personen mit Prokura zu beachten, für welche Entscheidungen sie nach dem Arbeitsvertrag legitimiert sind. Denn dieser kann festlegen, was der Angestellte als Dienstnehmer ausführen darf und was nicht. Fehlt es an einer der Voraussetzungen, besteht die Gefahr, rechtswidrig zu handeln und die Prokurabefugnisse zu überschreiten. Wird die Handlung nicht oder nicht nachträglich genehmigt, kann der Prokurist oder die Prokuristin haftbar gemacht werden.

Haftungsfalle „Faktische Geschäftsführung“

Eine Haftungsfalle für Prokuristen und Prokuristinnen ist die sogenannte „faktische Geschäftsführung“. Übt ein Arbeitnehmer mit Prokura seine Position machtbewusst aus, dass er als “faktischer Geschäftsführer” agiert, kann er umfassend haftbar gemacht werden. Da eine konkrete gesetzliche Regelung zur Abgrenzung der „faktischen Geschäftsführung“ von einer verantwortungsvollen Prokura-Position fehlt, ist der konkrete Einzelfall entscheidend. Ein klares Beispiel für die Überschreitung der Befugnisse eines Prokuristen und Prokuristinnen ist die Abwicklung von steuerlichen Belangen und die Unterzeichnung von Jahresabschlüssen.

Was verdient ein Prokurist?

Im Schnitt verdienen Prokuristen und Prokuristinnen zwischen 60.000 und 100.000 Euro brutto im Jahr. Die höchsten Gehälter werden in der Chemie- und Verfahrenstechnik gezahlt. Hier sind etwa 125.000 Euro per anno zu erwarten.

Wie muss ein Prokurist unterschreiben?

In der Korrespondenz zeigt die Abkürzung ppa. die Prokura an. Laut § 51 HGB hat ein Prokurist mit der Firma und seinem Namen unter Beifügung eines die Prokura andeutenden Zusatzes zu unterschreiben. § 51 HGB ist eine reine Ordnungsvorschrift.

Rechten und PFlichten für Prokuristen

Welche Rechte und Pflichten hat ein Prokurist?

Die Prokura hat einen gesetzlich zwingend festgelegten Umfang, der nicht beschränkt, jedoch erweitert werden kann, § 49 Abs. 1, § 50 Abs. 1, 3 HGB. Der Prokurist ist zu allen rechtsgeschäftlichen und prozessualen Handlungen, die der Betrieb eines Handelsgewerbes mit sich bringt, bevollmächtigt. Eine Beschränkung auf gewöhnliche oder branchentypische Geschäfte besteht nicht. Die Prokura deckt z. B. die Einstellung und Entlassung von Personal, die Aufnahme eines stillen Gesellschafters, die Errichtung von Zweigniederlassungen, die Verlegung des Sitzes der Gesellschaft (nicht im Wege der Satzungsänderung), den Erwerb eines ganzen Handelsgeschäftes, die Aufnahme von Darlehen, die Begründung oder Beendigung von Dauerschuldverhältnissen (Miet- und Pachtverträge, etc.), die Klageerhebung gegen Dritte sowie den Abschluss gerichtlicher Vergleiche, z.B. die Führung von Prozessen für das Unternehmen.

Wann wird Prokura wirksam?

Die Eintragung im Handelsregister ist nach § 53 HGB vorgeschrieben, aber keine Wirksamkeitsvoraussetzung. Das heißt die Prokura ist wirksam, wenn keine Eintragung stattgefunden hat. Die Prokura ist an die Person gebunden, der sie erteilt wurde.

Wann endet eine Prokura?

Die Prokura erlischt durch Tod des Prokuristen oder der Prokuristin, wenn das zugrundeliegende Rechtsverhältnis (meist der Arbeitsvertrag) endet oder das Handelsgeschäft eingestellt wird. Es besteht darüber hinaus die Möglichkeit des Widerrufs der Prokura seitens des Inhabers oder der Inhaberin.

Was darf ein Prokurist?

Nach § 49 Abs. 1 HGB ist ein Prokurist oder eine Prokuristin zu gerichtlichen und außergerichtlichen Geschäften und Rechtshandlungen ermächtigt. Im Alltagsgeschäft ist diese Person häufig für den Auf- oder Ausbau eines Standortes zuständig. Sie repräsentiert das Unternehmen nach außen und übernimmt die fachliche, organisatorische und personelle Leitung. Die Prokura ermöglicht eine umfassende Vollmacht, dennoch sind Grenzen gesetzt.

Wann ist Prokura notwendig?

Prokura ist notwendig, wenn ein Handelsgeschäftsinhaber oder eine Handelsgeschäftsinhaberin minderjährig oder geschäftsunfähig ist. Wenn dieser Fall vorliegt, wird die Prokura durch seinen bzw. ihren gesetzlichen Vertreter vorgenommen. Der Prokurist oder die Prokuristin kann dann die Rechtsgeschäfte für das Unternehmen im Sinne des Inhabers führen.

Was darf ein Angestellter mit Prokura?

Im Handelsgesetzbuch § 49 Absatz 1 werden seine Rechte wie folgt zusammengefasst: „Die Prokura ermächtigt zu allen Arten von gerichtlichen und außergerichtlichen Geschäften und Rechtshandlungen, die der Betrieb eines Handelsgewerbes mit sich bringt.“ Doch was verbirgt sich dahinter? Hier sind einige Beispiele von Aufgaben, die ein Prokurist übernehmen kann.

  • Verträge abschließen
  • neue Filialen eröffnen und schließen
  • Waren und Dienstleistungen kaufen und verkaufen
  • Immobilien kaufen und vermieten
  • neue Produktmethoden einführen

Ein Prokurist oder Prokuristin darf im Sinne des Unternehmens Arbeitnehmer einstellen und entlassen sowie Handlungsvollmachten erteilen. Im Bereich Finanzen kann er bzw. sie Darlehen aufnehmen, eine Bürgschaft übernehmen und eine Schenkung vornehmen. Die Person mit Prokura darf andere Unternehmen und Beteiligungen erwerben oder verkaufen. Sie kann Grundbesitz kaufen, mieten oder vermieten und Aktiengeschäfte tätigen. Für das Unternehmen hat eine Person mit Prokura das Recht, neue Geschäftsbranchen zu erschließen, Zweigniederlassungen zu errichten oder zu schließen. Sie darf den Geschäftssitz verlegen, Gerichtsverfahren führen und Produkte umstellen.

Was darf ein
Prokurist nicht?

Juristisch ist das, was ein Prokurist oder eine Prokuristin darf, in Paragraf 49 des Handelsgesetzbuches festgelegt. Zu folgenden Handlungen bemächtigt Prokura hingegen nicht:

  • Geschäfte abzuschließen, die darauf ausgerichtet sind, den Betrieb einzustellen
  • Bilanzen zu unterzeichnen
  • Handelsregistereintragungen zu beantragen
  • Eide für den Kaufmann zu leisten
  • Insolvenz zu beantragen
  • Steuererklärungen für den Kaufmann zu unterzeichnen
  • Betriebliche Grundstücke zu veräußern oder zu belasten

Welche Rechtsgeschäfte darf ein Prokurist nicht tätigen?

Neben den genannten Tätigkeiten, für die ein Prokurist oder eine Prokuristin keine Ermächtigung besitzen, gibt es weitere Rechtsgeschäfte, die Personen mit Prokura nicht tätigen dürfen. Das betrifft:

  • das Unterzeichnen des Jahresabschlusses,
  • die Veräußerung von Geschäftsanteilen,
  • die Einstellung des Geschäftsbetriebes und
  • den Verkauf des Unternehmens.
Prokura an Person aussprechen

Wer bekommt eine Prokura?

Jede natürliche, geschäftsfähige Person, die volljährig ist, kann Prokurist bzw. Prokuristin werden. Sie benötigt keine speziellen fachlichen Kenntnisse oder Voraussetzungen. Sie muss nicht bei dem Unternehmen angestellt sein. Ehepartner, Verwandte sowie Freiberufler können eine Prokura erhalten. Der Geschäftsführer bzw. die Geschäftsführerin sowie die Mitglieder der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats dürfen keine Prokura erhalten.

Wann wird ein Arbeitnehmer Prokurist?

Als Prokurist kommt eine natürliche Person in Betracht, keine juristische Person (GmbH, ,AG, usw.). Die Erteilung der Prokura erfolgt durch den Inhaber des Handelsgeschäfts. In den Fällen der GmbH oder der UG (haftungsbeschränkt) ist grundsätzlich ein Gesellschafterbeschluss notwendig.

Ist ein Prokurist Mitglied der Geschäftsleitung?

Prokurist oder Prokuristin kann Mitglied der Geschäftsleitung sein. Dies ist nicht zwingend gegeben. Allein die Verleihung von Prokura genügt nicht für den Status eines leitenden Angestellten. Es ist entscheidend, ob das Aufgabengebiet, das der Prokura zugrunde liegt, im Verhältnis zum Arbeitgeber bedeutend ist oder nicht. Diese Voraussetzung ist beispielsweise nicht erfüllt, wenn der Arbeitnehmer, dem Prokura verliehen wurde, als Leiter der Revisionsabteilung und als Mitglied der sogenannten erweiterten Geschäftsleitung tätig ist (LAG Hamm – 10 Ta BV 81/07).

Ist Prokurist ein Titel?

Prokura (italienisch procura „Vollmacht“, von lateinisch procurare „für etwas Sorge tragen“) ist in Deutschland, Österreich und der Schweiz bei Unternehmen eine an Mitarbeiter erteilte umfangreiche geschäftliche Vertretungsmacht. Sie ist eine besondere Art der Vollmacht. Ein Prokurist oder Prokuristin ist eine Person, der Prokura verliehen wurde. Es ist kein offizieller Titel wie Doktor oder Professor. Es ist ein Titel in der Wirtschaft, der gleichzeitig eine Aussage über Status, Entscheidungskompetenz, Position tätigt.

Worin besteht der Unterschied zwischen Prokurist und Handlungsbevollmächtigtem?

Wem eine Prokura erteilt wurde, der ist dazu berechtigt, alle Geschäfte und Rechtshandlungen eines Unternehmens auszuführen. Dem gegenüber führt ein Handlungsbevollmächtigter einzelne Geschäfte und Tätigkeiten aus. Die Berechtigungen des Prokuristen und der Prokuristin sind umfassender.

Darf ein Prokurist sein Gehalt erhöhen?

Gemäß § 181 BGB darf ein Prokurist oder eine Prokuristin keine Rechtsgeschäfte im eigenen Namen vornehmen. Bei einer eigenen Gehaltserhöhung handelt er oder sie in eigenem Namen. Diese Maßnahme ist dementsprechend unwirksam.

Was darf ein Handlungsbevollmächtigter nicht im Vergleich zum Prokuristen?

Eine Person, der Prokura erteilt wurde, ist dazu berechtigt, alle Tätigkeiten für ein Unternehmen auszuführen. Ein Handlungsbevollmächtigter hat im Vergleich dazu einzelne und genau definierte Handlungen auszuführen.

Darf ein Prokurist Mitarbeiter einstellen?

Gemäß § 49 Abs. 1 HGB ermächtigt Prokura zu allen Arten von gerichtlichen und außergerichtlichen Rechtshandlungen, die der Betrieb eines Handelsgewerbes mit sich bringt. Ein Prokurist oder eine Prokuristin darf Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen einstellen und entlassen.

Darf ein Prokurist Vollmacht erteilen?

Nach § 54 HGB berechtigt die Handlungsvollmacht zur Vornahme aller gewöhnlichen Rechtsgeschäfte eines Gewerbes. Die Handlungsvollmacht erteilen Inhaber oder Inhaberinnen eines Handelsgewerbes. Deren gesetzliche Vertreter, wie z.B. Vorstand, sind befähigt, Vollmachten zu erteilen. Für Prokuristen sowie Prokuristinnen gilt dies in gleichem Maße.

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Welche Arten von Prokura gibt es?

Bei der Einzelprokura handelt es sich um eine Prokura, die von der Geschäftsführung erteilt wird, damit der Prokurist oder die Prokuristin allein vertretungsberechtigt ist. Die Person erhält die Vollmacht, den Betrieb nach außen zu vertreten und die erlaubten Befugnisse auszuüben. Dies darf sie, ohne dass das in Zusammenarbeit mit einem anderen Prokuristen oder Prokuristin der Firma erfolgen muss. Von einer Gesamtprokura wird dann gesprochen, wenn ein Unternehmen mehrere Prokuristen oder Prokuristinnen mit den Befugnissen der Prokura ausstattet. Diese dürfen nur gemeinsam die Rechte ausüben und die Vertretung nach außen wahrnehmen. Eine weitere Form der Prokura ist die so genannte Filialprokura. Hier erhält der Prokurist oder die Prokuristin die gleichen Befugnisse einer Einzel- oder Gesamtprokura. Seine bzw. ihre Entscheidungs- und Vertretungsvollmacht greift nur auf eine Niederlassung bzw. Filiale des Unternehmens. Eine weitere Form ist die Generalprokura. Diese berechtigt dazu, im Gegensatz zur Filialprokura, jede Filiale des Unternehmens zu vertreten.

Was versteht man unter Einzelprokura?

Bei Einzelprokura handelt sich um die einer Einzelperson erteilte Prokura. Die Person erhält dadurch weitreichende Vertretungsbefugnisse. Wenn keine gemeinsame Vollmacht erkennbar ist, kann ein außenstehender Dritter davon ausgehen, dass Einzelprokura vorliegt.

Was ist ein Einzelprokurist?

Einzelprokurist oder Einzelprokuristin ist eine einzelne Person, die eine Vollmacht besitzt. Sie kann auf Basis dieser Ernennung alleinvertretungsberechtigt handeln. Diese Art der Prokura hat einen umfassenden Charakter.

Wer kann Prokura erhalten?

In den meisten Fällen erteilen Unternehmen Prokura an leitende Angestellte. Diese vertreten den Geschäftsführer oder die Geschäftsführerin. Betriebe dürfen generell Mitarbeitern oder Außenstehenden diese Handlungsvollmacht erteilen. Grundsätzlich kann jede natürliche Person zum Prokuristen oder zur Prokuristin ernannt werden. Eine Gesellschaft bzw. nicht-natürliche Person kann keine Prokura erhalten.

Ist ein Prokurist ein Geschäftsführer?

Der Prokurist oder die Prokuristin ist als vorübergehender Geschäftsführer oder vorübergehende Geschäftsführerin zu verstehen. Er bzw. sie vertritt diesen bzw. sie bei etwaiger Abwesenheit oder übernimmt konkrete Aufgaben. Der Prokurist oder die Prokuristin wird offiziell als Vertreter oder Vertreterin ins Handelsregister eingetragen. Der Prokurist oder die Prokuristin ist nicht dem Geschäftsführer oder der Geschäftsführerin gleichgestellt, zählt aber zu den höheren Mitarbeitern. Er bzw. sie kommt zum Einsatz, wenn der Inhaber der Stelle abwesend ist. Ein angestellter Mitarbeiter mit Prokura kann dauerhaft eingesetzt werden. Jeder Prokurist ist als offizieller Vertreter einzutragen. Alle steuerlichen Angelegenheiten sind vom Geschäftsführer oder der Geschäftsführerin selbst zu übernehmen, da diese Aufgaben persönlich einem Geschäftsführenden obliegen.

Was ist ein Mitglied der Geschäftsführung?

Unter Geschäftsführung oder Geschäftsleitung werden nach Gesellschaftsrecht natürliche Personen verstanden, die mit der Ausübung und der Verantwortung der Geschäfte betraut sind. Diese leitenden Angestellten vertreten die Gesellschaft gerichtlich und außergerichtlich.

Darf ein Geschäftsführer Prokura erteilen?

Dem Inhaber oder der Inhaberin eines Unternehmens oder dessen bzw. deren gesetzlichem Vertreter ist es möglich, Prokura zu erteilen. Gesetzlicher Vertreter ist in Falle einer GmbH der Geschäftsführer oder die Geschäftsführerin. Diese Person benötigt die Zustimmung der Gesellschafter. Bei einer AG darf Prokura ausschließlich durch den Vorstand erteilt werden.

Was ist der Unterschied zwischen Prokurist und Geschäftsführer?

Der Geschäftsführer oder die Geschäftsführerin ist gemäß GmbH-Gesetz das zur Vertretung der Gesellschaft berufene Organ. Er oder sie ist der Kopf des Unternehmens. Im Vergleich dazu ist der Prokurist, selbst bei weitreichenden Befugnissen, nicht das Organ der Gesellschaft. Die Person mit Prokura ist weiterhin Arbeitnehmer. Sie ist die rechte Hand im Unternehmen.

Ist jeder Prokurist Leitender Angestellter?

Nach dem Gesetz darf der Umfang der Prokura im Verhältnis zum Arbeitgeber nicht unbedeutend sein. Mit anderen Worten heißt das, dass die Prokura für das übertragene Aufgabengebiet von Bedeutung sein muss. Dazu genügen wichtige Stabsfunktionen mit Führungsaufgaben nicht. Sie bedingen keine Vertretung nach außen. Die Zugehörigkeit zur „erweiterten Geschäftsleitung“ genügt laut Bundesarbeitsgericht nicht. Leitender Angestellter ist dem Gesetz nach, wer regelmäßig Aufgaben wahrnimmt, die für Bestand und Entwicklung des Unternehmens von Bedeutung sind. Wenn er die Entscheidungen selbst trifft oder maßgeblich beeinflusst, ist er oder sie leitender Angestellter.

Besitzt der Geschäftsführer automatisch Prokura?

Eine Gesamtprokura von Geschäftsführer bzw. Geschäftsführerin und Prokurist oder Prokuristin ist rechtlich nicht möglich. Diese Kombination muss in das Handelsregister eingetragen werden. Es muss klar erkennbar sein, dass der Prokurist oder die Prokuristin die Gesellschaft ausschließlich mit einem Geschäftsführer oder einer Geschäftsführerin vertreten kann. Der Angestellte mit Prokura ist als mitverantwortlicher Geschäftsführender zu verstehen, der diesen bei Abwesenheit vertritt oder Aufgaben abnimmt, um ihn zu entlasten. Der Prokurist wird als Vertreter ins Handelsregister eingetragen.

Kann eine Person Prokurist und Geschäftsführer gleichzeitig sein?

Der Prokurist bzw. die Prokuristin ist dem Geschäftsführer nicht gleichgestellt. Er bzw. sie zählt zu den höheren Mitarbeitern. Die Person mit Prokura kann Vollmachten in unterschiedlichem Umfang erhalten, die sie nutzen kann, um im Sinne eines Betriebes Entscheidungen zu treffen oder Verbindlichkeiten zu unterzeichnen. In einem Unternehmen darf eine Person nicht Geschäftsführer oder Geschäftsführerin und gleichzeitig Prokurist oder Prokuristin sein.

Welche Wirkung hat die Eintragung der Prokura in das Handelsregister?

Die Prokura ist nach der Berufung des Prokuristen oder Prokuristinnen beim Handelsregister anzumelden. Die anschließende Eintragung wirkt nur deklaratorisch, nicht konstitutiv. Das bedeutet, vor der Erfassung im Handelsregister ist die Erteilung der Prokura wirksam. Die Eintragung der Handlungsvollmacht im Register führt zur Beschleunigung des Rechtsverkehrs und größerer Rechtssicherheit. Ein Geschäftspartner verlässt sich auf die Vertretungsmacht des eingetragenen Prokuristen oder Prokuristin.

Ist ein Prokurist ein leitender Angestellter?

Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) regelt die Zugehörigkeit zum Kreis der Leitenden Angestellten. Wer Leitender Angestellter ist, wird in § 5 Abs. 3 BetrVG definiert. Zu dem Kreis der Leitenden Angestellten gehören danach Prokuristen und Prokuristinnen.

Hat ein Geschäftsführer immer Prokura?

Der gesetzliche Vertreter einer Gesellschaft, zum Beispiel der Geschäftsführer oder die Geschäftsführerin einer GmbH darf nicht zusätzlich Vertreter des Unternehmens sein. Die Person hat daher keine Prokura.

Das Bild zeigt einen Aktenordner mit Taschenrechner und dient der Veranschaulichung des Themas "Unternehmergesellschaft (UG) und Steuern".

Wann wird ein Prokurist benötigt?

Ein Prokurist bzw. eine Prokuristin hat die Aufgabe, Arbeitsprozesse in Abwesenheit des Geschäftsführers oder der Geschäftsführerin zu überwachen. Die Ernennung eines Arbeitnehmers zum Prokuristen bzw. zur Prokuristin ist eine Möglichkeit für ausländische Unternehmen, sich in der deutschen Niederlassung zu engagieren. Bis ein Geschäftsführer vor Ort gefunden ist, ist der Betrieb rechtlich abgesichert.

Was bedeutet es, Prokura zu besitzen?

Mit dem Zeitpunkt der Ernennung zum Prokuristen oder zur Prokuristin darf der Angestellte das Unternehmen nach außen rechtsgültig vertreten. Die Ernennung wird zusätzlich im Handelsregister eingetragen.

Werden Prokuristen ernannt oder gewählt?

Zum Prokuristen oder zur Prokuristin wird die auserwählte Person ernannt. Die Verleihung der Prokura erfolgt durch eine dazu berechtigte Person innerhalb des Unternehmens, beispielsweise durch Gesellschafter, Inhaber oder Vorstand.

Darf ein Prokurist das Unternehmen vor Gericht vertreten?

Ein Prokurist oder eine Prokuristin verfügt über eine weitreichende handelsrechtliche Vollmacht. Diese berechtigt den Inhaber der Prokura dazu, Rechtshandlungen vorzunehmen, die sich aus dem Geschäftsbetrieb eines Unternehmens ergeben.

Was ist der Unterschied zwischen Prokura und Prokurist?

Wem Prokura erteilt wurde, ist dazu berechtigt, alle gerichtlichen und außergerichtlichen Tätigkeiten auszuführen, die für ein Handelsgewerbe anfallen. Die Person, die diese Vollmacht besitzt, ist ein Prokurist oder eine Prokuristin.

Wie zeichnet ein Prokurist?

Nach § 51 HGB hat der Prokurist oder die Prokuristin in der Weise zu zeichnen, dass er oder sie der Firma seinen bzw. ihren Namen mit einem die Prokura andeutenden Zusatz ergänzt. Im Normalfall unterschreibt der Prokurist oder die Prokuristin, indem der eigenen Unterschrift das Kürzel „ppa.“ voransetzt. Diese steht unterhalb des Namens des Unternehmens.

Wie unterschreibt der Prokurist?

In der Korrespondenz zeigt die Abkürzung ppa. vor dem Namen die Prokura an. Aus der Signatur muss erkennbar sein, dass im Namen des Inhabers gehandelt wurde.

Ein Prokurist unterschreibt beim Notar Verträge

Wer beruft Prokuristen?

Nach § 48 Abs. 1 HGB wird Prokura vom Inhaber des Handelsgeschäfts oder seinem gesetzlichen Vertreter erteilt. Der gesetzlicher Vertreter der GmbH ist die Geschäftsführung.

Darf einem externen Mitarbeiter Prokura erteilt werden?

Die Prokura setzt nicht voraus, dass der Prokurist dem Unternehmen angehört. So darf die Prokura jeder natürlichen, mindestens beschränkt geschäftsfähigen Person erteilt werden.

Kann Prokura auf bestimmte Unternehmensbereiche beschränkt werden?

Dies ist mittels Filialprokura möglich. Diese Art der Vollmacht ist eine auf Niederlassungen eines Unternehmens beschränkte Prokura. Die Beschränkung ist Dritten gegenüber unter der Voraussetzung wirksam, dass Niederlassungen betrieben werden. Zusätzlich muss die Filialklausel im Handelsregister eingetragen sein.

Kann Prokura an einen Gesellschafter erteilt werden?

Ein Gesellschafter kann zum Prokuristen oder zur Prokuristin bestellt werden. Nach einer Entscheidung des OLG München kann einem Gesellschafter einer GmbH Prokura erteilt werden, wenn die Gesellschafter vereinbart haben, dass er oder sie nicht zum Geschäftsführer oder zur Geschäftsführerin bestellt werden soll. Die Gesellschafter und Gesellschafterinnen einer GmbH entscheiden durch Gesellschafterbeschluss, wem sie Prokura erteilen wollen. Es ist möglich Prokurist bzw. Prokuristin und Gesellschafter bzw. Gesellschafterin gleichzeitig zu sein.

Kann Prokura von einem Einzelunternehmen erteilt werden?

Die Prokura kann nur von einem im Firmenbuch eingetragenen Unternehmen, beispielsweise Einzelunternehmen, GmbH, AG erteilt werden. Keine Prokura kann von einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts erteilt werden.

Wer kann Prokurist bei einer KG sein?

Prokurist oder Prokuristin einer Handelsgesellschaft, wie z.B. einer Kommanditgesellschaft, darf nur eine natürliche, voll geschäftsfähige Person sein. Nichtgesellschaftern und Kommanditisten kann mit der Erteilung von Prokura die Vertretungsbefugnis für die KG eingeräumt werden.

Darf ein Kommanditist Prokurist in einer KG werden?

Die Prokura muss ausdrücklich erklärt werden. Es darf einem Kommanditisten oder einem stillen Gesellschafter Prokura erteilt werden, da sie keine organschaftliche Vertretungsmacht innehaben können.

Was bedeutet Prokura in einer GmbH?

Ein Kaufmann, z.B. ein Formkaufmann in der Rechtsform einer GmbH, darf Prokura an Personen erteilen. Eine Prokura einer GmbH ist dabei eine spezielle Form einer dokumentierten und erteilten Vollmacht.

Was ist ein Prokurist bei der Bank?

Die Prokura, die einen Angestellten zum Bankprokuristen oder zur Bankprokuristin macht, lässt diese Person zu einem direkten Vertreter der Bank und des Kreditinstitutes werden. Sie hat Vollmachten und kann alle Bankgeschäfte rechtsverbindlich tätigen.

Wer darf Prokura für eine GmbH erteilen?

Die Prokura kann gemäß § 48 HGB nur von dem Inhaber des Handelsgeschäftes mittels ausdrücklicher Erklärung erteilt werden. Bei Unternehmen die durch ihre Organe handeln, wie eine GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) ist für die Erteilung der Prokura ein Gesellschafterbeschluss erforderlich.

Haben Sie weitere Fragen zum Thema Prokura und Prokurist? Dann wenden Sie sich an das Team von HDB-Gesellschaften. Wir unterstützen Sie gern!

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