Warum Privatleute vor dem Immobilienkauf eine Firma gründen sollten
Firmengründung und Privatperson gehören für viele nicht unbedingt zusammen. Dabei lässt sich mit der Gründung einer GmbH auch für Privatleute eine Menge Geld sparen, wenn Immobilienbesitz vorhanden ist. Wer eine Immobilie kauft, muss alle Einkünfte die er damit erzielt, mit seinem gegenwärtigen Einkommenssteuersatz versteuern. Das bedeutet, dass Mieteinnahmen zum Einkommen hinzugerechnet werden. Bei einem Steuersatz von 42 Prozent macht das im Jahr schon eine vierstellige Summe aus. Ist die Immobilie jedoch über eine GmbH erworben, entfällt diese Steuer. Dagegen wird die Körperschaftsteuer in Höhe von 15 Prozent fällig. Wenn Sie geltend machen können, dass die GmbH nicht gewerblich, sondern nur zur Verwaltung des Vermögens tätig ist, entfällt die Gewerbesteuer. Dabei ist jedoch besonders zu beachten, dass keine gewerbliche Tätigkeit durch die GmbH erfolgen darf. Diese darf nur eigenes Vermögen verwalten (vgl. § 9 GewStG Nr. 1 Satz 2) und es ist ein Antrag beim Finanzamt erforderlich.