Holding gründen: Der Ablauf
Die Gründung einer Holding erfordert mindestens zwei Unternehmen. Als Unternehmensform kommen UGs, AGs, GmbHs, Limiteds und auch Mischformen in Betracht. Für die Gründung einer Holding bestehen drei Möglichkeiten. Bei der ersten Variante erfolgt die Neugründung von mindestens zwei Unternehmen, die eine Holding bilden. Bei der zweiten Variante verschmelzen ein bestehendes und ein neues Unternehmen. Und bei der dritten Variante verschmelzen zwei bestehende Unternehmen zu einer Holding. Bei der Gründung einer Holding stellt eines der Unternehmen die Muttergesellschaft dar. Sie ist - zum Schutz des Namens - beim Marken- und Patentamt anzumelden. Anschließend ist eine Tochtergesellschaft zu gründen. Die Gründung ist mit einem hohen finanziellen Aufwand verbunden. Die haftungsrechtlichen und steuerrechtlichen Vorteile sind aber zumeist derart vorteilhaft, dass sich die Gründung lohnt.